Die Körung der Ziegenböcke im Landkreis Guben wird in den allernächsten Tagen stattfinden. Der Kreis ist dazu in einen nördlichen und südlichen Bezirk eingeteilt. Die Ziegenbockhalter sind durch Gesetz verpflichtet, die Böcke kören zu lassen. Das Körgeld beträgt 10M und ist sofort zu entrichten. Die Körung kann nicht in jedem Orte stattfinden. Es sind darum immer eine ganze Reihe von Dörfern und Gutsbezirken zu einem Körorte zusammengelegt. In den nächsten Tagen werden die Körtermine noch mitgeteilt werden.