Höherprozentiges Bier. Die Brauereien durften bisher Bier nur bis 8 Prozent Stammwürzgehalt herstellen. Vom 1. Juni ab darf Vollbier mit einem Stammwürzgehalt auch über 8 Prozent gebraut werden, jedoch nur bis zur Höchstmenge von 25 Prozent des von einer Brauerei in der Zeit vom 1.Oktober 1920 bis 30.September 1921 abgesetzten Bieres. Durch diese Herstellung besseren deutschen Bieres soll der Einfuhr ausländischen Bieres entgegengewirkt werden.