28. Dezember 1913

„Himbeer-Limonade“. Gelegentlich einer Anklage wegen Fälschung von Nahrungs- und Genußmitteln kam es am hiesigen Schöffengericht zu Erörterungen, die auch für weitere Kreise, namentlich aber für Kaufleute, Händler und Schankwirte von Interesse sein dürfte. Ein Bierverleger war beschuldigt, Himbeer-Limonade nachgemacht und in den Verkehr gebracht, und ein Schankwirt, diese Limonade in seinem Geschäft als Himbeer-Limonade verkauft zu haben. Nun wurde aber seitens des Sachverständigen, Chemikers Dr. Köster-Frankfurt a.O., festgestellt, daß echte Himbeer-Limonade im Handel gar nicht zu haben sei, weil sie in 8 Tagen trübe und unansehnlich wird, sie müsse vielmehr jedesmal frisch hergestellt werden. Eine in der Farbe ähnliche Limonade werde durch Zusatz von Wasser zu den Rückständen der Beeren und nochmaliges Pressen erzielt. Alle der echten Limonade ähnlichen Produkte müssen schon durch ihre Bezeichnung als Kunstprodukte gekennzeichnet werden. Der Hersteller der beanstandeten Limonade erklärte, er habe das Rezept dazu von seinem Vorgänger übernommen, der seit beinahe 20 Jahren nach demselben Brauselimonade hergestellt habe, es bestehe aus einer mit Teerfarbstoff gefärbten Essenz und sei nur unter dem Namen rote Brauselimonade verkauft und in den Büchern geführt worden.. Da sich letztere Angaben bestätigten, erzielte er seine Freisprechung. Der Schankwirt, welcher die rote Brause von ihm gekauft und als Himbeer-Limonade wieder verkaufte, hatte sich strafbar gemacht.