29. Mai 1921

Milchversorgung. Vom Städtischen Lebensmittelamt wird uns geschrieben: Mit Wirkung vom 1. Juni d. Js. ab werden die Höchstpreise für Milch aufgehoben und die Verbrauchsregelung für Milch tritt außer Kraft. Der Milchhandel ist dann also völlig frei. Es nur verboten, Vollmilch, Magermilch und Sahne in gewerblichen Betrieben zur Herstellung von anderen Erzeugnissen als von Butter und Käse zu verwenden. Die Anlieferung von Milch ist gegenwärtig vollkommen hinreichend, um die Bevölkerung genügend mit Vollmilch und Magermilch zu versorgen. Der Magistrat will deshalb zunächst neue Vorschriften über die Verteilung der Milch nicht erlassen, sofern sich nicht aus dem freien Handel Schwierigkeiten für die Versorgung der kleinen Kinder und Kranken nach dem 1.Juni herausstellen sollten; jedoch sind die Milchhändler verpflichtet worden, die Kinder bis zu 6 Jahren, werdende und stillende Mütter sowie die Kranken in erster Linie mit Vollmilch zu versorgen.