29. September 1920

Besseres Bier! Der Reichsrat nahm in seiner Sonnabend-Sitzung die neue Verordnung über die Malzkontingente der Bierbrauereien an. Die Verordnung erhöht das bisherige Kontingent sämtlicher Brauereien gleichmäßig für Norddeutschland und Süddeutschland auf 30 %. Dadurch wird den Brauereien die Möglichkeit gegeben, das Bier stärker einzubrauen. Der Verbrauch des Dünnbieres hat derart nachgelassen, daß viele  Brauereien vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen, um die Notlage der Brauereien zu beseitigen.