Gütersperre. Vom 1. Bis einschl. 6. Dezember ist Frachtstückgutsperre, außer Beleuchtungs- und Betriebsgegenstände, Beleuchtungs- und Betriebsstoffe, Brennstoffe, Düngemittel, Futtermittel, Heizöl, Lebensmittel einschl. Genußmittel, Hopfen, Saatgut, Umzugsgut, Leitungsdruckpapier, Arznei- und Apothekenmittel und leere Gegenstände dieser Artikel.