2. Februar 1919

Zum Absatz von Obstwein. Die Geschäftsabteilung der Reichsstelle für Gemüse und Obst hat durch eine Bekanntmachung im “Reichsanzeiger“ Nr.22 den Absatz   von Apfel- und anderen Obstweinen des Jahrganges 1918 und der früheren Jahrgänge geregelt. Der bisher verbotene Absatz von Obstweinen des Jahrgangs 1918 wird damit unter den in der Bekanntmachung festgesetzten Bedingungen gestattet. Für Heidelbeerwein sind höhere Preise festgesetzt als im vorigen Jahre. Im übrigen weist die Bekanntmachung wesentliche Unterschiede von den bisherigen Preisen auf.

 

 

Der späte Schulanfang an den höheren Schulen. Diese Neuerung benachteiligt in dieser schweren Zeit in vieler Beziehung die Häuslichkeit. Früher konnten die Familienmitglieder gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen, weil danach viele ihren Berufskreisen zusteuerten und gleichzeitig zurückkehrten. Heute befindet sich eine Hausfrau, die ihre Kinder in eine höhere Schule schickt, in sehr übler Lage. Es ist in einem solchen Haushalt ein ewiges Gehen und Kommen und dauernd muss der Tisch bereit gehalten werden. Bald muß für diesen oder jenen die Mahlzeit aufgetragen werden, was bei der jetzigen Kohlen- und Gasknappheit sehr schwierig ist. Meine Kinder kommen gegen 2 Uhr aus der Schule. Der Vater und die Erwachsenen haben gegen 1 Uhr schon gespeist. Alle, die empfinden, was es heute heißt, eine Stunde lang das Essen warm zu halten, wenn es kein Gas gibt, werden wie ich den Wunsch haben, daß der Unterricht an den höheren Schulen recht bald wieder um 8 Uhr, wie an den Volksschulen, anfangen möchte. Einen Grund für einen so späten Anfang gibt es doch jetzt im Februar nicht mehr; denn um 8 Uhr ist es genügend hell, und die paar auswärtigen Schüler würden allerdings vorläufig die ersten Stunden verlieren, was auch nicht schlimmer ist, da sie stets die letzte Unterrichtsstunde an jedem Tage fast ganz einbüßen. Wie kommen überhaupt die vielen Haushaltungen dazu, der wenigen auswärtigen Schüler wegen sich so große Ungelegenheiten und Kosten machen zu müssen? Derselben Meinung sind alle Familien und Lehrer, die ich kenne. In Cottbus z.B. beginnt der Unterricht an allen Schulen um 8 Uhr. In unserer schweren Zeit, wo Gas und Kohlen gespart werden sollen, ist es unbedingt nötig, daß öffentliche Einrichtungen darauf Rücksicht nehmen müssen. Auch würde den Schülern dadurch  mehr Gelegenheit gegeben werden, die Schularbeiten noch bei Tageslicht anfertigen zu können oder sich zu dieser Zeit zu erholen. Im Auftrage vieler Hausfrauen P.