2. Juli 1910

Die Eisproduktion im Schlachthofe. An Kristalleis wurden fabriziert und verkauft: 2658 Zentner (1909: 598 Zentner). Die Temperatur der Fleischkühlhalle, deren Zustand durch ein selbstregistrierendes Hygrometer, ein elektrisches Fernthermometer, ein selbstregistrierendes Thermometer und ein Psychometer kontrolliert wird, wurde hierbei auf + 1° C. bis + 2° C. bei 75% relativem Feuchtigkeitsgehalt gehalten. Es ist demnach die Gesamtleistung der Kühlmaschinenanlage ein günstiges Zeugnis für die gute Leistungsfähigkeit der Kühlapparate. Außer diesem gelieferten Eis konnten weitere im Monat Juni abgeforderte 800 Zentner Eis nicht geliefert werden, gewiß ein Zeichen für die in diesem Jahre im Nahrungsmittelgewerbe allgemein herrschenden Eisnot, als deren Symptom auch die Tatsache von Interesse ist, daß im Monat Juni ein Vertreter der Breslauer Produktenbank im Schlachthofe anwesend war, um die Gesamtproduktion an Eis zu einem wesentlich hohen Preise behufs Ausfuhr nach Breslau zu pachten.

 

Der Kaiser als Pate. Nach einer Mitteilung des Geh. Zivilkabinetts ist die Bitte eines Vaters, der Kaiser möchte bei seinem achten Sohne eine Patenstelle übernehmen, mit der Begründung abgelehnt worden, daß die Reihenfolge der Knaben durch die Geburt eines Mädchens, der Zwillingsschwester des vierten Knaben, unterbrochen worden ist. Der Amtsvorgänger des nun ebenfalls zurückgetretenen Ministers von Moltke hatte in einem Runderlasse von 1895 die Ansicht ausgesprochen, daß die mit und neben einem Sohne – als Zwillingsschwester – erfolgte Geburt einer Tochter als eine die Reihenfolge von sieben, bezw. acht Knabengeburten unterbrechende Dazwischenkunft eines Mädchens nicht zu erachten ist. Dieser Runderlaß ist jetzt infolge des erwähnten Bescheides aufgehoben worden. Es sollten damit für die Zukunft alle Gesuche um Übernahme einer kaiserlichen Patenstelle bei der Geburt eines siebenten oder achten Sohnes – falls zwischenzeitlich Zwillinge, und unter diesen Mädchen, geboren waren – ohne weiteres abgelehnt werden.