2. September 1910

Die Jagd im September. Nach der Jagdordnung vom 15. Juli 1907 dürfen im Monat September geschossen werden: männliches Elchwild, männliches Rot- und Damwild, Rehböcke, Dachse, Rebhühner, schottische Moorhühner und Wachteln, wilde Enten, Schnepfen, Trappen, wilde Schwäne, Kraniche, Brachvögel, Wachtelkönige und alle anderen jagdbaren Sumpf- und Wasservögel, Drosseln (Krammetsvögel) vom 20. September ab, Birk-, Fasanen- und Haselhähne und -Hennen vom 30. September ab. An letzterem Tage läuft auch die Schonzeit für Hasen ab, und es verlautet, daß die diesjährige Haseljagd im Hinblick auf den milden und schneelosen Winter eine sehr ergiebige werden wird.