30. April 1913

Errichtung eines Säuglingsheims   

Auf der Tagesordnung der nächsten Stadtverordneten-Versammlung steht, wie schon kurz vorgemerkt wurde, u. a. auch der Punkt „Annahme von Zuwendungen“. Es handelt sich um die Zuwendungen der Berlin-Gubener Hutfabrik Akt.- Ges. vorm. A. Cohn und des Direktors  der Firma, Herrn Stadtrats Herm. Lewin, im Betrage von je 25 000 M. Am 17. April d. J. konnte bekanntlich die Berlin-Gubener Hutfabrik Akt.-Ges. vorm. A. Cohn das Jubiläum ihres 25jährigen Bestehens feiern. Bei diesem Anlaß hat der Vorstand der Firma in Ausführung eines General-Versammlungs- und Aufsichtsrats-Beschlusses der Gesellschaft vom 29. März 1913  einen Betrag von 25 000 M zur Errichtung eines Säuglingsheims der Stadtgemeinde Guben mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, daß die Firma das Kapital noch 2 Jahre behält und es bis dahin vom 30. April d. J. ab der Stadt mit 8 % verzinst. Am 1. Mai 1915 wird alsdann das Kapital von der Stadt übernommen. Das Säuglingsfürsorgeheimgehört zu den Wohlfahrtseinrichtungen, deren Gründung anläßlich des Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers und Königs geplant ist. Die Verwirklichung des Projekts ist dadurch sicher gestellt, daß auch Herr Stadtrat Lewin hierfür anläßlich seines 25jährigen Jubiläums als Direktor der vorbezeichneten Aktiengesellschaft der Stadt eine dankenswerte Zuwendung von 25 000 M gemacht hat, sodaß also 50 000 M. zur Verfügung stehen. Die Ausführung des Projekts ist bereits mehrfach Gegenstand der Beratung der verstärkten Wohlfahrtsdeputation gewesen. Nähere Bestimmungen über die Errichtung werden nach Einholung der für die Annahme der Schenkung erforderlichen landesherrlichen Genehmigung getroffen.