31. März 1918

Uebernahme der Rippka` schen Abdeckerei. Hinter dem Turnplatz 7, durch die Stadt. Die Abdeckerei von Rippka, Hinter dem Turnplatz 7, ist von der Stadtverwaltung angekauft worden und geht mit dem 2.April d.Js. in die städtische Verwaltung über. Die Ablieferung der im Stadt- und Landkreise gefallenen Tiere hat wie bisher an die Abdeckerei zu erfolgen. Die Anmeldungen sind schriftlich an die städtische Abdeckerei  zu richten oder am besten durch Fernsprecher (Nr.541) zu bewirken. Ueber die Art der Ablieferung ergehen für den Stadt- und Landkreis besondere Polizeiverordnungen. Die städtische Abdeckerei zahlt vorläufig an die Tierbesitzer folgende Vergütungssätze: a) für jedes Rind einschl. Kälber für das Kilo 6 Pfg., b) für jeden Einhufer einschl. Fohlen für das Kilo 4 1/2 Pfg. c) für jedes Schwein im Mindestgewicht von 12 1/2 Kilo für das Kilo 3 Pfg. Das Wiegen des Kadavers erfolgt auf der Abdeckerei, wobei bis auf weiteres der Magen - und Darminhalt abgezogen wird. Der dem Tierbesitzer zustehende Geldbetrag wird ihm zugleich mit dem Wiegeschein portofrei ohne Bestellgeld zugesandt. Die Entschädigung ermäßigt sich, wenn die Haut der Tiere beschädigt ist oder Teile beseitigt sind, bei Pferden beispielsweise Mähne und Schwanz. Solche Beschädigung oder Beseitigung ist aber unzulässig, die unbeeinträchtigte Ablieferung ist vielmehr unbedingte Rechtspflicht für die Einwohner des Stadt- und Landkreises.