3. April 1919

Gewarnt wird vor einer Frau, die mit großer Mundfertigkeit den Hausfrauen die Lieferung von Lebensmittel aller Art verspricht und sich darauf einen Geldvorschuß geben läßt. Die Frau ist nicht in der Lage, die versprochenen Lebensmittel zu liefern: das ihr vorausbezahlte Geld ist meistens verloren. Es wird deshalb davor gewarnt, mit zweifelhaften Indiolduen Lebensmittellieferungen gegen Vorauszahlung abzuschließen.