Diebstähle auf den Friedhöfen. Im vergangenen Sommer wurde bekanntlich viel darüber geklagt, daß Kränze und Blumen, die als Zeichen der Liebe und des Gedenkens den Toten auf die Gräber gelegt werden, sowohl auf dem Alten Friedhof wie auf dem Ostfriedhof entwendet werden. Am 19. Oktober gelang es endlich auf dem Ostfriedhof, in der Person der 53jährigen Witwe Auguste Wolf, geb. Krüger, eine Kranzdiebin zu erwischen. Sie wurde beobachtet, wie sie von dem Grabe eines auf dem Ostfriedhof beerdigten Sohnes der Frau Karoline Krüger in Mückenberg einen Kranz entwendete. Der Diebstahl kam zur Anzeige. Vor dem Schöffengericht gab die Angeklagte an, den entwendeten Kranz auf das Grab ihrer Mutter gelegt nachdem aber wieder zurückgebracht zu haben. Der Amtsanwalt beantragte unter Hinweis auf das häufige Vorkommen derartiger Diebstähle gegen die Angeklagte 1 Woche Gefängnis, das Gericht beließ es, da die Angeklagte bisher unbestraft war, bei einer Gefängnisstrafe von 3 Tagen.