Ein festlicher Tag ist der 4. Februar für unsere Stadt. Wird doch an diesem Tage das neue Stadtmuseum in Anwesenheit des Herrn Regierungspräsidenten von Schwerin, des Ehrenbürgers unserer Stadt Sr. Durchlaucht Prinz zu Schoenaich-Carolath, des Herrn Landesdirektors der Provinz Brandenburg und noch vieler anderer hoher Herren und Vertreter angesehener Fachgesellschaften der Provinz Brandenburg und der Lausitz feierlich eingeweiht. Wehende Flaggen und freundliche Grüße werden allen Ehrengästen bekunden, daß sie in Guben, der alten Hauptstadt der Niederlausitz, herzlich willkommen sind. Viele Jahre haben die wertvollen Sammlungen in unzugänglichen Räumen ein wenig beachtetes Dasein gefristet, bis die Stadt durch die Munifizenz eines hochgeachteten Mitbürgers in die Lage versetzt wurde, ein in edlen Formen gehaltenes eigenes Museums-Gebäude zu errichten, in dem, dank der weisen Raumausnutzung und der übersichtlichen Anordnung der Inneneinrichtung, die mit emsigem Fleiß und großer Sachkunde angehäuften Sammlungen so zur Geltung kommen, wie sie es verdienen.
Praktikantenkrankenhäuser
Dem hiesigen Städtischen Krankenhaus und dem Naemi Wilkestift ist wiederum die Ermächtigung zur Annahme je eines Praktikanten erteilt worden. Im Städtischen Krankenhause beträgt die Zahl der nichtärztlichen Pflegepersonen 9 und die Zahl der Betten 106, im Naemi Wilkestift 10 und 80.
Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge Von dem Herrn Regierungspräsidenten zu Frankfurt a. O. ist auf Widerruf für den Regierungsbezirk vom 1. März d. Js. Ab die Höchstgeschwindigkeit der Kraftwagen ( mit Ausnahme solcher von mehr als 55 Tonnen Gesamtgewicht ) innerhalb geschlossener Ortsteile auf 25 km in der Stunde festgesetzt worden. Durch diese Festsetzung werden die Eigentümer und Führer nicht von der ihnen gesetzlich obliegenden Pflicht entbunden, nach wie vor die Fahrgeschwindigkeit überall da entsprechend herabzumindern, wo der Verkehr ein vorsichtiges Fahren erfordert.