Die Einreise nach Polen. Infolge der Auflösung der Generalkommandos ist die bisher diesen zustehende Erteilung der Genehmigung zur Einreise in das besetzte Gebiet der Provinz Polen vom 10.Oktober d.J. den Landräten und den Polizeiverwaltungen der kreisfreien Städte übertragen worden. Alle Anträge sind daher künftig an diese Stellen zu richten. Zuständig ist die für Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Betracht kommende Behörde. Die Anträge müssen unter Vorlegung eines mit Lichtbild des Antragstellers versehenen Ausweises, am besten eines Reisepasses, gestellt werden.