4. September 1919

Paketbeförderung nach England. Von jetzt an sind wieder Postpakete ohne Wertangabe und ohne Nachnahme im Verkehr zwischen dem unbesetzten Deutschland und Großbritannien und Irland zulässig. Die Freigebühr beträgt bis auf  weiteres 1 M 60 Pf für das Paket. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.