6. Juli 1921

Postverkehr mit Ungarn. Vom 1. Juli an beträgt der Meistbetrag einer Postanweisung aus Ungarn nach Deutschland 3200 Mark und der Meistbetrag einer Postanweisung aus Deutschland nach Ungarn 10000 Kronen. Ferner werden vom 1. Juli an wieder Nachnahmen auf eingeschriebenen Briefsendungen sowie auf Briefen mit Wertangabe und auf Postpaketen und Postfrachtstücken nach und aus Ungarn unter den Bedingungen des Weltpostvereins zugelassen.