6. Juni 1913

Vom neuen Eichgesetz. Am 1. Oktober tritt bekanntlich für alle Bierseidel und Becher das neue Eichgesetz in Kraft; es sei daher nochmals darauf hingewiesen, daß, ehe Strafen und Konfiszierung der Gläser eintreten, kein Glas verworfen zu braucht, wohl aber nach gesetzlicher Vorschrift geeicht sein muß und zwar sollen 2 Zentimeter Schaumrand bleiben, welche bis zu 4 Zentimeter aber zulässig sind.