Zur Ausreise in das von den Polen besetzte Gebiet ist die Genehmigung des für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständigen Generalkommandos notwendig. Die polnische Einreiseerlaubnis muß sich jeder selbst durch Vermittlung des polnischen Konsulats Berlin, Potsdamerstraße 62, beschaffen. Die Bestimmung, daß Wehrpflichtigen die Ausreise nicht gestattet ist, ist aufgehoben worden.
(Ein schwerer Schicksalsschlag)
traf die Eheleute Gustav Nitsche hier. Nach einer aus Landsberg eingetroffenen Mitteilung ist dort beim Baden in der Militär-Schwimmanstalt ihr einziger Sohn, der im Reichswehr-Art.-Regt. Nr.27 dienende Kanonier Fritz Nitsche ertrunken. Da der Verunglückte ein guter Schwimmer war, kann das plötzliche Ertrinken nur auf Herzschlag zurückgeführt werden.