§ Straßenbaukostenprozeß vor dem Oberverwaltungsgericht Nachdem vor ungefähr drei Jahren auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung hin der Kastaniengraben ausgebaut und gepflastert worden war, belastete der Magistrat die Anlieger mit den Straßenbaukosten. Die Besitzer der am vorderen Teile des Kastaniengrabens (vom Schiffchen bis zum Ammenplatz) gelegenen Grundstücke erhoben hiergegen Widerspruch. Nach dessen Abweisung strengte ein Anlieger, gleichzeitig im Interesse der übrigen in Betracht kommenden und zu den Kosten herangezogenen Anlieger, ein Verwaltungsstreitverfahren gegen den Magistrat der Stadtgemeinde Guben an. Der Bezirksauschuß zu Frankfurt a.O. hat nun in seiner Sitzung vom 19. Juni 1912 entschieden: „Der Einspruchsbescheid des Beklagten (also des Magistrats) und die ihm zu Grunde liegende Heranziehungsverfügung wird aufgehoben, der Kläger wird von den von ihm eingeforderten Straßenpflasterungskosten freigestellt. Der Beklagte hat die Kosten zu tragen.“ – Gegen diese Entscheidung legte der Magistrat Berufung an das Oberverwaltungsgericht ein, das sich heute mit der Sache befaßte. Nach einem uns soeben aus Berlin zugegangenen Privat-Telegramm hat das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Bezirksausschusses wegen Rechtsirrtums aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Der Verein für Feuerbestattung Guben und Umgegend hielt am Montag abend seine Hauptversammlung ab, die eine rege Teilnahme von Mitgliedern und Freunden des Feuerbestattungsgedankens zeigte. Der Vorsitzende, Herr Sanitätsrat Dr. Hörning, begrüßte die Versammlung und erstattete den Jahresbericht. Der Berichterstatter ging zunächst noch einmal auf die Entstehung und Gründung des Vereins ein, die mit 39 Mitgliedern am 12. Juni 1912 erfolgte. Der Vorstand begann hierauf eine rege Tätigkeit. Zunächst galt es, die Satzungen des Vereins auszuarbeiten und dann die Mitgliederzahl zu heben und das Ansehen des Vereins auch nach außen hin zu fördern. In der Hauptversammlung am 9. September 1912 wurden die Satzungen einstimmig angenommen. Am 26. September 1912 trat der Verein zum ersten Male an die breite Oeffentlichkeit durch einen Vortrag über Feuerbestattung, den Herr Bürodirektor Pauly vom Berliner Verein für Feuerbestattung unter Vorführung eines Krematorium-Modells im Schützenhause hielt. Dieser Vortrag bedeutete für unseren Verein, wie auch für den Gedanken der Feuerbestattung im allgemeinen, einen großen Erfolg. Der große Saal des Schützenhauses war von Damen und Herren bis auf den letzten Platz besetzt. Das Ergebnis des Vortrages war, daß sich sofort 15 neue Mitglieder zum Eintritt in den Verein meldeten. Auch in der Folgezeit erwarben immer mehr Damen und Herren die Mitgliedschaft des Vereins, der nunmehr im raschen Aufblühen steht. Heute zählt der Verein 85 Mitglieder.
Noch eine wichtige Angelegenheit harrt der Erledigung. Das ist die Frage der Errichtung eines Krematoriums in Guben. Der Vorstand läßt jedoch dieses auch in den Satzungen angeführte Ziel nicht aus dem Auge, vielmehr arbeitet er an einer Verwirklichung stetig weiter.