7. November 1913

Bestrafte Tänzerinnen. Zu einer empfindlichen Geldstrafe wurden in der gestrigen Verhandlung  zwei junge Mädchen verurteilt, die die Wackel- und Schiebetänze nicht lassen konnten. Die Angeklagten waren die 18jährige Arbeiterin Marta R. und die 20jährige Arbeiterin Elsbet N. aus Guben. Letztere war lange Zeit nicht zu ermitteln, sie will sich, ohne zu arbeiten, in Sommerfeld aufgehalten haben. Die beiden Angeklagten wollen schon öfter so getanzt haben, obwohl es verboten ist. Die Oeffentlichkeit  war während der Verhandlung  ausgeschlossen. Sämtliche Zeugen haben ein Aergernis an dem frechen unanständigen Verhalten der Angeklagten genommen. Der Amtsanwalt beantragt gegen jede Angeklagte 1 Monat Gefängnis. Der Gerichtshof  erkennt auf je 50 M Geldstrafe oder je 10 Tage Gefängnis. Noch einmal blieben den Mädchen die Türen des Gefängnisses verschlossen; hoffentlich ziehen sie eine Lehre aus der Verhandlung.