8. August 1913

Das Spielen mit Schußwaffen durch Kinder wird in neuerer Zeit zuweilen nicht nur zum groben Unfug, sondern es wird auch eine Gefahr für die Öffentlichkeit, wenn es sich um wirkliche Schußwaffen handelt. So ist erst in vergangener Woche ein junger Mensch vom hiesigen Jugendgerichtshof verurteilt worden, der auf offener Straße mit einer Taschenpistole geschossen und ein 13jähriges Schulmädchen am Arm und an der Seite verletzt hatte. Am vorigen Sonntag waren auf dem Wilhelmsplatze mehrere 12- bis 14jährige Jungen in der 10. Morgenstunde damit beschäftigt, mit einer 10-12 Ztm. langen Taschenpistole zu schießen, und zwar scharf. Das Geschoß ging einem Herrn dicht am Kopfe vorbei und als er den Täter festhalten wollte, waren im Nu sämtliche Jungen verschwunden. Verkäufer solcher Waffen an Kinder machen sich strafbar und Eltern, die bei ihren Kindern dergleichen dulden, sind für solche Schäden haftbar; es kann unter Umständen sogar auf Zwangserziehung solcher Kinder erkannt werden. Mögen darum alle Eltern ein wachsames Auge auf ihre Kinder haben.