8. September 1919

Bestellung großräumigen offener Wagen. Der zur Zeit herrschende Mangel an Zungenwagen macht es erforderlich, großräumige offene Wagen abweichend von den bestehenden Tarifvorschriften möglichst nur für solche Güter zu stellen, die infolge ihrer Länge auf kürzere Wagen nicht verladen werden können. Die beteiligten Verkehrskreise werden gebeten, die großräumigen Wagen nicht für Güter anzufordern, die auf gewöhnlichen Wagen verladen werden können, und die Anforderungen an großräumigen offenen Wagen überhaupt nach Möglichkeit zu beschränken.