Lernanfänger für das Schuljahr 2025/2026
Guben, 21. Oktober 2024 - Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2025/2026
Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September des Jahres 2025 das sechste Lebensjahr vollenden (geboren 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg haben, mit dem 1. August 2025 die Schulpflicht. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In der Stadt Guben können die Eltern ihre Lernanfänger in zwei Grundschulen anmelden:
- Friedensschule Grundschule, Schulstraße 4
- Corona-Schröter-Grundschule, Corona-Schröter-Str. 25
Die Anmeldetermine in beiden Grundschulen für die Lernanfänger des Schuljahres 2025/2026 sind wie folgt organisiert:
- Friedensschule Grundschule: 04.12. / 10.12. / 11.12.202, telefonische Terminvereinbarung in der Zeit vom 04.12. bis 09.12.2024, Tel. 03561 / 2598 (Tag der offenen Tür: 04.12.2024)
- Corona-Schröter-Grundschule: 27.11. / 28.11. / 12.12.2024, telefonische Terminvereinbarung in der Zeit vom 11.11.2024 bis 21.11.2024, Tel. 03561 / 547967 (Tag der offenen Tür: 20.11.2024)
bzw. nach individueller Vereinbarung mit der jeweiligen Schulleitung.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung haben die Eltern das schulpflichtige Kind in der Grundschule persönlich vorzustellen. Für die Anmeldung ist Folgendes mitzubringen:
- ausgefülltes Anmeldeformular (Verteilung durch Kitas)
- Geburtsurkunde
- Sprachstandfeststellung aus der Kita
- Impfnachweis Masern
Des Weiteren ist bei der Anmeldung der Lernanfänger gemäß SprachfestFörderverordnung des Landes Brandenburg (SfFV) der Nachweis über die verpflichtende Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung bzw. ein entsprechender Befreiungsnachweis von demselben vorzulegen. Als Befreiungsnachweis gilt für den Fall:
- des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages,
- der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren ein Nachweis vom Logopäden.