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Pflichtangaben nach TeleMedienGesetz (TMG)
Stadt Guben
Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft)
Anschrift:
Stadt Guben
Gasstraße 4
03172 Guben
Vertreten durch:
den Bürgermeister
Herrn Fred Mahro
Kontakt:
Tel.: +49 (3561) 6871-0
Fax: +49 (3561) 6871-4000
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Verantwortliche Redaktion / Name des verantwortlichen Administrators
(Verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes)
Pressesprecher der Stadt Guben
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Haftungsausschluss bei Aktualitätsproblemen oder inhaltlichen Fehlern
Wir haben stets die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen zum Ziel. Dennoch können Fehler und Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass inhaltliche Fehler oder nicht aktuelle Informationen bereitgestellt werden, so weisen Sie uns bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! darauf hin.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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Soweit somit nicht ausdrücklich auf Inhalte Bezug genommen wird, kann eine Kenntnis insbesondere aktueller Inhalte nicht vorausgesetzt werden. Erst wenn wir feststellen oder von anderen darauf hingewiesen werden, dass ein konkretes Angebot, zu dem wir einen Link bereitgestellt haben, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, werden wir den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit uns dies technisch möglich und zumutbar ist.
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Urheber- und Kennzeichenrecht
Alle Seiten unseres Internetauftrittes unterliegen dem Urheberrecht (Copyright). Dies gilt ins- besondere für alle auf den Webseiten veröffentlichten Inhalte wie
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- Bilder
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Die kommerzielle Nutzung jeglicher Bestandteile dieses Internetauftrittes ist nicht gestattet! Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden sind nur mit korrekter und vollständiger Quellenangabe gestattet. Die vorherige, schriftliche Genehmigung zur Publikation der Webseiten für eine private, nicht kommerzielle Nutzung kann im Einzelfall die Online-Redaktion erteilen. Die unerlaubte Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
Wir sind bestrebt, die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Im Falle der Verlinkung mit der Website der Kommune ist aber jeder Websitebetreiber verpflichtet, auf eigene Verantwortung den Inhalt der jeweiligen Seite zu prüfen und gegebenenfalls seinen Link zu entfernen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Kennzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Alle Bilder – soweit nicht anders angegeben – stammen aus dem Pressearchiv der Stadt Guben. Diese Bilder wurden – soweit nichts anderes vermerkt ist – durch Mitarbeiter oder Mitglieder der Stadt Guben erstellt. Die Rechte für veröffentlichte, von der Stadt Guben selbst oder durch Mitarbeiter erstellte urheberrechtlich geschützte Werke bleiben ebenfalls allein bei der Stadt Guben. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Verarbeitung und/oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne unsere vorherige, ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Verwendung der E-Mail-Adressen – Information zur elektronischen Kommunikation
Die angegebenen E-Mail-Adressen dienen zunächst grundsätzlich der Kommunikation ohne elektronische Signatur und/oder Verschlüsselung. Die Stadt Guben hat jedoch den elektronischen Zugang für E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur eröffnet. Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Die elektronische Form entwickelt die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform (Schriftform). Für die Übermittlung Ihrer qualifiziert elektronisch signierten Dokumente gelten spezielle Hinweise, die Sie unter Elektronische Zugangseröffnung abrufen können.
Elektronische Zugangseröffnung
Die Stadt Guben regelt in der nachfolgenden Erklärung, in welcher Qualität Dokumente, die per E-Mail an die Stadtverwaltung übermittelt werden, von der Verwaltung angenommen und verwertet werden können. Die elektronische Kommunikation mit der Stadt Guben richtet sich nach § 2 Abs. 1 EGovG und § 3a VwVfG, wonach die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig ist, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Elektronische Kommunikation mit der Stadt Guben
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Guben ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Die Stadt Guben nimmt Dokumente nur in folgenden Dateiformaten entgegen:
Textdateien im Format
ANSI (*.txt)
Rich Text Format (*.rtf)
Microsoft Word für Windows (*.doc, *.docx) in den Versionen Office 2003 bis Office 2013
Portable Document Format (*.pdf) in den Versionen für Adobe Acrobat Reader ab 7.0
Grafikdateien im Format
Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
Graphics Interchange Format (*.gif)
Tag Image File Format (*.tif)
Bitmap Pictures (*.bmp)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Die genannten Dateiformate können durch Komprimierungs-programme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Guben nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 15 Megabyte (MB) beschränkt. Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet.
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Mitarbeiter, an die Sie ebenfalls E-Mails versenden können.
Annahme signierter und verschlüsselter elektronischer Post bzw. qualifiziert signierter Dokumente
Der Empfang signierter und verschlüsselter elektronischer Post sowie qualifiziert signierter Dokumente durch die Stadt Guben ist möglich. Dokumente, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, können grundsätzlich auch elektronisch übermittelt werden. Dies kann jedoch nach § 2 Abs. 1 EGovG und § 3a VwVfG nur dann wirksam erfolgen, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird. Die qualifizierte Signatur von Dokumenten (Dateien) wird nur in den Formaten PDF-inline oder PKCS7 entgegen genommen. Signierte und verschlüsselte E-Mails werden nur im SMIME-Format akzeptiert. Es wird keine PGP-Verschlüsselung/Signatur akzeptiert. Für den verschlüsselten E-Mail-Verkehr mit der Stadt Guben nutzen Sie bitte das Gateway-Zertifikat der Stadt Guben < Öffentlicher Schlüssel > § 3a VwVfG.
Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann auch ersetzt werden 1. durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird; 2. bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes; 3. bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt; 4. durch sonstige sichere Verfahren, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden, welche den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifizieren und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes sowie die Barrierefreiheit gewährleisten; der IT-Planungsrat gibt Empfehlungen zu geeigneten Verfahren ab. In den Fällen des Satzes 4 Nummer 1 muss bei einer Eingabe über öffentlich zugängliche Netze ein sicherer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen. (3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
Rechtswirksamkeit
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.