Gratulationen

Blumenstrauß | pixabay.com
Die Stadt Guben gratuliert laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr.
 
Je nach anfallendem Jubiläum erhalten die Geburtstagskinder zusätzlich noch ein Glückwunschschreiben vom Bundespräsidenten, dem Ministerpräsidenten sowie dem Landrat. Weiterhin beglückwünscht die Stadt Guben Ehepaare, die das Fest der Goldenen -, Diamantenen- und der Eisernen Hochzeit feiern, sowie die sehr seltene Gnadenhochzeit (70 Ehejahre) oder die Kronjuwelenhochzeit (75 Ehejahre) erleben dürfen. Auch hierzu erhalten die Jubilare, je nach anfallendem Jubiläum,  postalische Glückwünsche vom Bund, vom Ministerium und vom Land Brandenburg.
Besonders herzlich heißen wir unsere jüngsten Bürger willkommen. Zur Geburt ihres Kindes erhalten die Eltern Glückwünsche und die Babys eine kleine Überraschung. Zusätzlich können die Eltern einen Stein mit dem Namen und dem Geburtsdatum für ihr Kind gravieren lassen . Dieser Stein wird dann auf der Promenade am Dreieck verlegt und soll eine bleibende Erinnerung für die Kinder an ihre Heimatstadt Guben sein.
 
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft ab dem 7. geborenen Kind.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
 
Frau Hermann
Tel.: 03561 6871-1087
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