Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit 17 Jahren
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf BF 17 mitzubringen:
- Antrag mit Angaben der Fahrschule
- Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 Jahre
- Anlage zur Begleitperson Teil I
- Anlage zur Begleitperson Teil II
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbildbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Schulung in Erster Hilfe
- Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
- Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass und Führerschein aller Begleitpersonen
- Erklärung zur Führerscheinbestellung bzw. zum Führerscheinversand
Hinweis:
- Ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit 17 Jahren kann ausschließlich für die Klassen B und BE gestellt werden.
- Sollte gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse (z. B.) A1 gestellt werden, so ist dies gemeinsam mit dem Antrag auf BF 17 möglich (nur 1 Antragsformular notwendig – aber bei Erklärung zur Übersendung des Führerscheins Angabe notwendig, ob 1 oder 2 Führerscheine angefertigt werden sollen)
- Sollte der Antragsteller 2 Führerscheine begehren, so kann nur der 1. Führerschein per Post übersandt werden. Der 2. ist in der Fahrerlaubnisbehörde bzw. im Service-Center abzuholen!
Gebühren: 49,80 EURO mit einer Begleitperson
54,90 EURO mit zwei Begleitpersonen
60,00 EURO mit drei Begleitpersonen
65,10 EURO mit vier Begleitpersonen