Eintragung der Schlüsselzahl – B 96
Mit Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum 19.01.2013 wurde die Schlüsselzahl B 96 erstmalig eingeführt (§ 6a FeV). Diese Schlüsselzahl 96 gilt für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet) aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf erst erworben werden, sofern bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung bereits erfüllt sind. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre.
Im Falle des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) beträgt das Mindestalter 17 Jahre.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B96 beizulegen:
- Antrag
- 1 biometrisches Passbild
- Kopie und Original Kartenführerschein
- Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
- Teilnahmebescheinigung im Original
Gebühren: 28,60 EURO