Wohngeldstelle

Person beantragt am Laptop Wohngeld | pixabay.com

Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Deshalb leistet der Bund und das Land in solchen Fällen mittels Wohngeld finanzielle Hilfen. Die Höhe des zu leistenden Zuschusses richtet sich neben der Zahl der zum wohngeldrechtlichen Haushalt rechnenden Hauhaltsmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung nach dem monatlichen Gesamteinkommen dieser Haushaltsmitglieder. Wer zum Kreis der berechtigten gehört hat darauf einen Rechtsanspruch. Jeder der die Voraussetzungen erfüllt, sollte deshalb seinen Anspruch geltend machen. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen dafür nachweisen. Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der zuständigen Stelle (Stadtverwaltung Guben) eingegangen ist.

Ansprechpartner:
Service-Center
Gasstraße 4
03172 Guben
Tel.: (03561) 6871 -1091 oder -1092
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Wohngeldstelle ist Montag bis Freitag zu den regulären Öffnungszeiten des Service-Centers für den Besucherverkehr geöffnet bzw. auch telefonisch unter (03561) 6871-0 erreichbar. Des Weiteren besteht jederzeit die Möglichkeit, Anfragen per E-Mail zu richten (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wohngeldanträge sowie die nötigen Unterlagen können per Post oder im Rathaus (Hausbriefkasten oder am Service) eingereicht werden. Ein Aufsuchen der Wohngeldstelle zur Abgabe eines Antrages ist nicht zwingend erforderlich. Ergänzend bittet die Stadtverwaltung Guben von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge abzusehen.

Wohngeld gibt es als:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
 

Notwendige Unterlagen

1. Mietzuschuss

  • Mietvertrag, ggf. Betriebskostenabrechnung
  • Nachweis der Wohnfläche
  • Mietzahlungsnachweise der letzten 3 Monate durch Kontoauszug
  • Sollte die Kabelgrundversorgung (Fernsehen) nicht in der Miete enthalten sein, ein Nachweis über die separate Zahlung (TV-Netzgebühr lt. Kontoauszug)

2. Lastenzuschuss

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kauf- oder Notarvertrag)
  • Bescheid über die Grundsteuer sowie einen Nachweis über die Zahlung der Grundsteuer
  • Grundriss des Hauses mit der entsprechenden m² Angabe
  • Nachweise über etwaige Kredite im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Modernisierung oder der Instandhaltung des Objektes
    1. Kreditverträge
    2. Jahreskontoauszüge
    3. aktuelle Belege über die Zahlung der Raten
    4. Bausparverträge und aktuelle Belege über die Zahlung der Bausparbeiträge

Zu 1. und 2. Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.

  1. Arbeitsvertrag
  2. Verdienstabrechnungen
  3. Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, BAföG, Kindergeldzuschlag…)
  4. Rentenbescheide
  5. Bescheide über Unterhaltsvorschuss sowie der letzte Nachweis über den Erhalt dieser Leistung
  6. Unterhaltsfestlegung und die letzten 3 Nachweise über den Erhalt der Unterhaltsleistungen
  7. Kindergeldnachweis
  8. Nachweis über bestehende Schwerbehinderungen (Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise, Unterlagen etc. erforderlich sein.)