Grundsteuerreform 2025 in der Stadt Guben
Guben, 09. Dezember 2024 - Grundsteuerreform 2025 in der Stadt Guben
Im Zuge der Grundsteuerreform hatten die Finanzämter die Aufgabe, ab dem 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Diese Neubewertung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach zutreffenden Wertverhältnissen erheben können.
Im Jahr 2025 wird es daher für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu einer Veränderung im Vergleich zur aktuellen Grundsteuerbelastung kommen. Manche werden mehr bezahlen müssen, manche aber auch weniger. Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich der Gemeinde bzw. Kommune zu. Sie werden benötigt, um Schulen, Kindertagesstätten, Freizeitbäder oder Stadtbibliotheken zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen. Damit die Stadt nach der Reform nicht weniger Geld zur Verfügung hat, muss der Hebesatz angepasst werden. Der Hebesatz ist ein Faktor, um die Höhe der individuellen Grundsteuer zu ermitteln. Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt den von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Grundsteuerbetrag.
Das Land Brandenburg hat für die Kommunen einen Orientierungshebesatz ermittelt. Dieser liegt bei der Stadt Guben für die Grundsteuer A bei 330 (bisher 320) und für die Grundsteuer B bei 530 (bisher 405).
Verfahrensweise
Ab Januar 2025 wird die Stadt Guben beginnen, für die bereits neu bewerteten und bearbeiteten Grundstücke die Steuerbescheide zu verschicken. Dabei wird vorerst der bisherige Hebesatz in Höhe von 405 zugrunde gelegt. Eine Entscheidung über die Anpassung der Hebesätze wird erst im 2. Quartal 2025 getroffen, wenn genügend eigene Vergleichsdaten zur Berechnung vorliegen. Anschließend erhalten Sie dann entsprechende Änderungsbescheide, welche rückwirkend zum 01.01.2025 gelten.
Wir bitten um Verständnis, wenn Sie Ihren Steuerbescheid für das Jahr 2025, nicht wie gewohnt, im Januar 2025, sondern erst später erhalten. Bitte warten Sie den Versand der Bescheide ab.
Für Anfragen stehen wir Ihnen gern während der Sprechzeiten (Di: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr bzw. Do: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr), per Telefon (03561/6871-1221) aber auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, der die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt darstellt, ist ausschließlich das Finanzamt Cottbus der richtige Ansprechpartner.