Anmeldung bzw. Ummeldung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen. Das Ausfüllen der Formulare vorab ist nur erforderlich, wenn Sie nicht persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen können.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zuzug aus dem Ausland: Nachweis des Familienstandes-verheiratet-geschieden oder verwitwet, ist eine internationale Eheurkunde mitzubringen
  • Zuzug von Kindern aus dem Ausland ist zusätzlich eine internationale Geburtsurkunde und die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzubringen

Gebührenfrei