Personalausweis und Pässe

Ansprechpartner: (03561) 6871-1084 bzw. -1085
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat informiert hier über die Ausweispflicht und die Gültigkeit von Pässen.
 

Hinweise:

  • der Antragsteller muss persönlich im Service-Center vorsprechen
  • eine Verlängerung des Dokumentes ist nicht möglich
  • die Herstellung des elektronischen Personalausweises erfolgt zentral in der Bundesdruckerei, die Ausgabe erfolgt nach dem Erhalt des PIN-Briefes im Service-Center , der Erhalt des PIN-Briefes ist bei der Abholung zu bestätigen
  • die Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person ist möglich
  • bei der Abholung kann die Transport - PIN (PIN - Brief) in eine persönliche PIN gebührenfrei geändert werden, bei Abholung mit Vollmacht ist das Ändern der PIN nicht möglich
  • die PIN kann im Service-Center oder selbständig per Ausweis-App geändert werden
  • vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) sind bei der Abholung vorzulegen
  • für Personen die nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Guben wohnen ist eine Antragstellung auch möglich (vorher informieren, längere Bearbeitungszeit, höhere Gebühren, ggf. zusätzliche Nachweise)
  • der Verlust- bzw. das Widerauffinden des Personalausweises ist umgehend persönlich im Service-Center anzuzeigen
  • die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten
  • für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist

 Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles biometrische Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei minderjährige Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist und mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten (bei unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ist die Sorgerechtserklärung vorzulegen)
  • bei Erstbeantragung mit Geburtsurkunde
  • bei Namensänderung mit Nachweis der Änderung

Gebühren

  • Antragsteller ab 24 Jahre: 37,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahre: 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €